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Was ist eine Loggia? Unterschied zu Balkon und Terrasse erklärt – Bieriplanung Solothurn

Was ist eine Loggia? Unterschied zu Balkon und Terrasse erklärt

Was ist eine Loggia? Unterschied zu Balkon und Terrasse erklärt

Eine Loggia ist mehr als nur eine Erweiterung des Wohnzimmers. Viele Hausbesitzer verwechseln sie mit einem Balkon oder verstehen nicht, warum Immobilienmaklern bei der Flächenberechnung unterschiedliche Werte nennen. Dieser Leitfaden erklärt die exakte Definition einer Loggia, den rechtlichen Unterschied zu Balkonen und Terrassen und weshalb diese Unterscheidung in der Schweiz beim Kaufpreis, der Wohnflächenberechnung und beim Baugesuch entscheidend ist.

  • Loggia bedeutung: Ein überdachter, in die Fassade integrierter Aussenraum mit mindestens drei geschlossenen Seiten.
  • Wohnflächenberechnung: Loggien können (unter Bedingungen) zur Nettowohnfläche zählen — Balkone und Terrassen nicht.
  • Baurecht: Im Kanton Solothurn gelten für Loggien andere Grenzabstände als für Balkone.
  • Praktischer Nutzen: Loggien schützen vor Regen und Wind, während Balkone freier wirken.

Loggia Bedeutung: Die Standarddefinition

Eine Loggia ist ein überdachter Außenraum, der teilweise oder vollständig in das Gebäude integriert ist. Einerseits hat sie mindestens drei geschlossene oder halboffene Seiten. Dadurch unterscheidet sie sich klar von einem Balkon, der frei aus der Fassade herausragt.

Nach den Schweizer SIA-Normen gelten folgende Kriterien für eine Loggia: Zunächst muss der Raum ein durchgehendes Dach haben. Zusätzlich müssen die seitlichen Wände von innen geschlossen sein. Fenster oder Glaselemente sind erlaubt, solange sie funktional verschlossen sind. Schliesslich muss der Zugang direkt von der Wohnung erfolgen — nicht über externe Treppen.

Dabei ist wichtig: Nämlich ist eine Loggia nicht dasselbe wie ein verglastes Zimmer. Wenn die Außenfläche vollständig verglast und geheizt ist, zählt sie zur Nettowohnfläche. Hingegen zählt eine teilweise offene Loggia nur unter streng definierten Bedingungen.

Unterschied: Loggia, Balkon und Terrasse

Allerdings müssen Sie drei Außenraumtypen unterscheiden können — denn jeder hat rechtliche Folgen.

Die Loggia ist einerseits überdacht. Andererseits ist sie nach mindestens zwei oder drei Seiten geschlossen. Sie wirkt wie ein zusätzliches Wohnzimmer mit Außenblick.

Der Balkon dagegen ist eine frei tragende Plattform, die von außen an die Fassade angehängt ist. Er ragt deutlich aus der Gebäudelinie heraus. Seine Unterseite ist sichtbar. Es gibt keine Seitenwände. Regen und Wind erreichen den Nutzer direkt.

Die Terrasse ist ebenerdige oder auf einem Podium angelegte Fläche. Sie verbindet sich mit dem Gebäude, bleibt aber vollständig offen. Typischerweise liegt die Terrasse direkt auf dem Erdgeschoss oder auf einem flachen Dach.

In der Praxis zeigt sich: Investoren zahlen für eine Loggia oft CHF 500 bis CHF 800 mehr pro Quadratmeter als für einen gleichgroßen Balkon — weil die Loggia in der Wohnflächenberechnung anderes bewertet wird. Deshalb ist die exakte Klassifizierung beim Kauf oder Verkauf zentral.

Wohnflächenberechnung: Was zählt, was nicht

Das Bundesamt für Wohnen (BWO) definiert klar: Offene Balkone und Terrassen gehören grundsätzlich nicht zur Nettowohnfläche. Sie werden mit 0 % angerechnet.

Allerdings sind Loggien anders. Denn eine Loggia zählt zur Nettowohnfläche, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllt: Mindestens drei Seiten sind von innen geschlossen oder teilweise verglast. Das Dach ist durchgehend. Der Zugang ist direkt von der Wohnung, nicht von außen. Die Raumhöhe ist mindestens 2,20 Meter im Durchschnitt.

Wenn diese Kriterien erfüllt sind, wird die Loggia zu 100 % angerechnet. Zum Beispiel: Ein 10-m²-Loggia-Fläche erhöht die Nettowohnfläche um genau 10 m².

Folgerung: Ein Einfamilienhaus mit einer 15-m²-Loggia ist wertmässig und flächentechnisch deutlich attraktiver als ein ähnliches Haus mit einem offenen 15-m²-Balkon. Somit erklärt sich, warum Makler und Architekten so präzise zwischen den Typen unterscheiden.

Schweizer Baurecht: Solothurn und andere Kantone

Im Kanton Solothurn gilt das Planungs- und Baugesetz (BGS 711.1) sowie die Kantonale Bauverordnung. Diese Vorschriften sehen vor: Balkone und Loggien müssen einen Grenzabstand zu Nachbarliegenschaften einhalten. Allerdings unterscheidet sich dieser Abstand je nachdem, ob die Fläche als Loggia oder Balkon klassifiziert wird.

Insbesondere wird eine geschlossene oder halbgeschlossene Loggia oft wie ein Wohnraum behandelt und unterliegt dem vollen Grenzabstand. Hingegen hat ein offener Balkon in manchen Kantonen einen reduzierten Abstand, weil er weniger Privatsphäre und Licht blockiert.

Deshalb muss die Bauplanung und das Baubewilligungsgesuch genau festhalten, um welchen Außenraum-Typ es sich handelt. Nämlich kann eine fehlerhafte Klassifizierung zur Baunachricht führen — oder zum Rückbau der Fläche.

Lesen Sie dazu auch unsere detaillierte Anleitung zur Baubewilligung für Mehrfamilienhäuser in der Schweiz und die offizielle Baugesetzgebung des Kantons Solothurn.

Kosten einer Loggia in der Schweiz

Was kostet eine Loggia im Neubau oder beim Umbau? Zunächst hängen die Kosten von mehreren Faktoren ab: Material der Seitenwände (Holz, Beton, Glas). Dachkonstruktion (Holz oder Flachdach-System). Grösse der Fläche. Ob es ein Neubau oder Nachträglicher Anbau ist.

Folglich sind diese CHF-Richtwerte realistisch:

  • Geschlossene Loggia (Neubau): CHF 800–1’200 pro m² (Material + Montage)
  • Halboffene Loggia mit Glasfront: CHF 1’000–1’500 pro m²
  • Offener Balkon (zum Vergleich): CHF 400–700 pro m²
  • Nachträglicher Anbau einer Loggia: CHF 1’500–2’200 pro m² (Statik, Anschluss, Entsorgung)

Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen erhält jeweils eine 10-m²-Loggia. Bei CHF 1’000/m² liegen die Gesamtkosten bei CHF 80’000. Der Mehrwert in der Vermarktung amortisiert sich oft innerhalb von 5–7 Jahren durch höhere Mieten oder Kaufpreise.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann eine Loggia im Nachträglich geschlossen werden?

Ja, allerdings ist das ein Bauprojekt. Denn eine ursprünglich offene oder halboffene Loggia kann durch Glas oder Fenster verglast werden. Dies erfordert eine Baubewilligung. Folglich wird die Fläche möglicherweise umklassifiziert — von Loggia zu Wohnraum. Insgesamt ändert sich die Wohnflächenberechnung dann entsprechend.

Ist eine Loggia wie ein Wintergarten?

Nein. Ein Wintergarten ist zusätzlicher Wohnraum mit vollständiger Isolierung und Heizung. Hingegen ist eine Loggia ein Übergangsraum zwischen Innen und Aussen. Der Wintergarten ist teurer und wird vollständig zur Wohnfläche gerechnet.

Haben Loggien bessere Wertentwicklung als Balkone?

In der Regel ja. Denn Loggien mit 100 % zur Wohnfläche zählen und Balkone oft mit 0 %, zahlen Käufer für Loggien einen signifikanten Aufschlag. Bei ähnlichen Häusern steigt der Marktpreis mit Loggia um 3–8 %.

Kann man eine Loggia zur WC/Dusche nutzen?

Das ist möglich, allerdings erfordert es vollständigen Ausbau und intensive technische Planung. Drainagen, Wasserdichtheit und Lüftung müssen exakt konstruiert sein. Der Kostensatz liegt somit bei CHF 2’000–3’500 pro m².

Muss die Loggia Teil des Mietvertrags sein?

Im Sinne des Schweizer Mietgesetzes (Richtlinien von Suisserentes / Richtlinien der Eidgenössischen Kommission für Mietangelegenheiten) ist die Fläche der Loggia Teil der gemieteten Wohnung. Folglich kann sie nicht separat vermietet oder ausgeschlossen werden.

Sind Loggien aus Sicherheitsgründen besser?

Ja, in mehrfacher Hinsicht. Denn eine Loggia mit Seitenwänden und Geländer ist sicherer für Kinder und Haustiere. Zudem bieten die Wände auch Sichtschutz und Lärmschutz. Nach SIA 500 (Hindernisfreie Bauten) sind Türschwellen bei Loggien maximal 25 mm hoch — das ist besser für Rollstuhlfahrer und ältere Menschen.

Praktische Tipps für Hausbesitzer

  • Lassen Sie beim Kauf einer Immobilie die Außenflächen klar definieren. Fordern Sie vom Makler oder der Liegenschaftsverwaltung eine schriftliche Klassifizierung (Loggia / Balkon / Terrasse) an.
  • Bei Umbau- oder Modernisierungsprojekten: Konsultieren Sie den Architekten und das zuständige Bauamt, bevor Sie Balkone verglasen oder Loggien umgestalten.
  • Die Wohnflächenberechnung hat unmittelbare Steuerfolgen. Eine fehlerhafte Klassifizierung kann zu Nachzahlungen bei Grundstückgewinnsteuer oder Liegenschaftssteuer führen.
  • Investiert ein Eigentümer in die Renovierung einer Loggia (neue Fenster, Bodenbelag), kann dies als wertvermehrende Investition abgezogen werden — aber nur wenn die Fläche richtig klassifiziert ist.
  • Für Vermietungen: Eine Loggia mit hohem Nutzer-Komfort (Schutz vor Regen, Sichtschutz, Geländer) rechtfertigt im Gegenteil eine höhere Miete als ein gleichgroßer offener Balkon — typisch CHF 30–60 Nettomiete zusätzlich.

Zusammenfassung: Warum die Unterscheidung zählt

Die Loggia-Definition ist nicht abstrakt. Sie bestimmt, wie eine Immobilie bewertet wird, wie viel Fläche zum Wohnpreis gehört und welche Bauvorschriften gelten. Beim Kauf, Verkauf oder Umbau einer Liegenschaft sollten Sie genau wissen, welche Außenfläche Sie haben — und nicht einfach auf Makler-Angaben vertrauen.

Wenn Sie Ihr Einfamilienhaus ausbauen oder ein Mehrfamilienhaus planen, ist die richtige Planung einer Loggia oder eines Balkons ein zentraler Punkt. Dabei können professionelle Architekten helfen. Sie behalten die Baugesetzgebung des Kantons Solothurn und die SIA-Normen im Blick — damit Ihr Projekt sicher und wirtschaftlich wird.

Bieriplanung arbeitet regelmässig mit Loggien und Außenraumplanung bei EFH-Umbauten und MFH-Projekten. Wenn Sie klären möchten, ob eine Loggia zu Ihrem Projekt passt oder wie sie kostengünstig geplant wird, kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zum Potenzial Ihres Einfamilienhauses und beim Bundesamt für Wohnen (BWO) zur amtlichen Nettowohnflächenberechnung.