Das Eigenheim im Alter ist für viele Schweizer Hausbesitzer das grösste Vermögenswert – und gleichzeitig eine der schwierigsten Entscheidungen des Lebens. Was tun mit dem Haus, wenn die Kinder ausgezogen sind, der Garten zur Last wird oder der Pflegebedarf steigt? Im Kanton Solothurn stehen Eigentümerinnen und Eigentümer vor drei grundlegenden Optionen: Das Haus behindertengerecht umbauen und darin wohnen bleiben, es ganz oder teilweise vermieten – oder verkaufen und das Kapital für den Lebensabend nutzen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation, dem Gesundheitszustand, der Familienkonstellation und nicht zuletzt von den Finanzen ab. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Aspekte jeder Option auf.
Option 1: Umbau und Anpassung ans Alter
Wer im vertrauten Zuhause alt werden möchte, sollte das Haus frühzeitig anpassen. Im Solothurner Mittelland sind viele Einfamilienhäuser aus den 1970er- und 1980er-Jahren nicht auf altersgerechtes Wohnen ausgelegt: Stufen, enge Türen und fehlende Haltegriffe erschweren den Alltag bei eingeschränkter Mobilität. Altersgerechte Umbauten – etwa ein bodenebener Duschbereich, ein Treppenlift oder eine rollstuhlgängige Eingangssituation – können die Wohnqualität erheblich steigern. Die Kosten für einen umfassenden Umbau liegen je nach Umfang zwischen CHF 30’000 und CHF 150’000. Im Kanton Solothurn gibt es kantonale Fördermittel für energetische Sanierungen, die sich gut mit altersgerechten Massnahmen kombinieren lassen. Wichtig: Eine frühzeitige Planung mit einem erfahrenen Architekten schützt vor teuren Fehlern und unnötigen Doppelarbeiten.
Option 2: Vermieten – Einliegerwohnung oder Teilvermieten
Wer allein oder zu zweit in einem grossen Haus lebt, verschenkt oft viel Potenzial. Eine häufige Lösung im Solothurner Mittelland ist der Ausbau des Erd- oder Dachgeschosses zur Einliegerwohnung. Diese kann vermietet werden – was regelmässige Mieteinnahmen generiert und gleichzeitig die Hypothekarzinsen steuerlich besser nutzbar macht. Die Mietrendite liegt je nach Lage und Ausbaustandard bei 3 bis 5 Prozent des investierten Kapitals. Zu beachten ist, dass Umbaukosten für eine Einliegerwohnung steuerlich als werterhöhende Investitionen gelten und nicht vollständig abzugsfähig sind. Auch die Auswirkungen auf die Eigenmietwertbesteuerung sollten im Voraus mit einem Steuerberater besprochen werden. Eine professionelle Mietrechtsberatung ist ebenfalls empfehlenswert.
Praktische Tipps für die Entscheidungsfindung
- Frühzeitig planen: Idealerweise beginnt die Auseinandersetzung mit dem Thema bereits ab dem 55. Lebensjahr – nicht erst bei gesundheitlichen Einschränkungen.
- Finanziellen Überblick schaffen: Aktuellen Verkehrswert der Immobilie ermitteln lassen, Hypothekarbelastung und laufende Unterhaltskosten gegenüberstellen.
- Steuerfolgen prüfen: Ein Verkauf kann Grundstückgewinnsteuer auslösen – im Kanton Solothurn nach Haltedauer gestaffelt. Ein Steuerberater hilft bei der Optimierung des Zeitpunkts.
- AHV/Pensionskasse einbeziehen: Ein WEF-Vorbezug oder eine Verpfändung der Liegenschaft für die Pensionskasse sollte in die Gesamtplanung einfliessen.
- Architektonische Machbarkeit klären: Nicht jedes Haus eignet sich für einen Einliegerwohnungsausbau – Raumhöhe, Erschliessung und Zonierungsplan spielen eine Rolle.
- Familie einbeziehen: Klare Absprachen mit den Kindern über Erbfolge, Schenkungen und mögliche Eigennutzung verhindern spätere Konflikte.
Option 3: Verkauf und Kapitalfreisetzung
Der Verkauf des Eigenheims ist für viele Eigentümer ein emotionaler Schritt – wirtschaftlich kann er jedoch die sinnvollste Lösung sein. Im Solothurner Mittelland haben sich die Immobilienpreise in den letzten Jahren deutlich erhöht: Ein Einfamilienhaus, das in den 1990er-Jahren für CHF 400’000 erworben wurde, ist heute oft CHF 750’000 bis CHF 1’000’000 wert. Der Erlös kann gezielt für den Lebensabend eingesetzt werden – etwa für eine moderne Alterswohnung, eine Pflegereserve oder als Schenkung an die Kinder. Wer verkauft und zur Miete zieht, entlastet sich von Unterhalts- und Renovationskosten. Allerdings entfällt der Inflationsschutz, den eine eigene Liegenschaft bietet. Der Zeitpunkt des Verkaufs beeinflusst die Grundstückgewinnsteuer erheblich – eine längere Haltedauer senkt den Steuersatz im Kanton Solothurn spürbar.
Beratung durch bieriplanung.ch
Die Entscheidung zwischen Umbau, Vermieten und Verkauf ist komplex und hängt von vielen individuellen Faktoren ab. bieriplanung.ch begleitet Hauseigentümer im Kanton Solothurn bei der baulichen Analyse, der Planung altersgerechter Umbauten und der Bewertung von Ausbaupotenzial. Mit langjähriger Erfahrung im Solothurner Mittelland kennen wir die lokalen Bauvorschriften, Förderprogramme und Marktbedingungen. Wir helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen – fundiert, unabhängig und auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihr Eigenheim im Alter finden.
