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Eigenheim verkaufen vererben vermieten – Notartisch mit Kaufvertrag und Hausschlüssel in Solothurn

Eigenheim verkaufen, vererben oder vermieten – der Überblick

Wer sein Eigenheim verkaufen, vererben oder vermieten möchte, steht vor einer der wichtigsten finanziellen und emotionalen Entscheidungen seines Lebens. Jährlich wechseln in der Schweiz rund 40’000 Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen den Besitzer – das entspricht einem Marktvolumen von rund 45 Milliarden Franken. Die Gründe sind vielfältig: Die Kinder sind ausgezogen, der Garten ist zu gross, ein Stellenwechsel macht den Umzug nötig, oder die Pensionierung rückt näher. Dieser Artikel gibt Eigentümern im Kanton Solothurn einen strukturierten Überblick über alle drei Optionen – damit Sie die richtige Wahl für Ihre Situation treffen. Unser Team bei Bieriplanung begleitet Sie dabei von der ersten Frage bis zur konkreten Lösung.

Eigenheim verkaufen: Chancen und der richtige Zeitpunkt

In den meisten Fällen ist der Entscheid, das Eigenheim zu verkaufen, eine wohlüberlegte Entscheidung aus freien Stücken. Typische Situationen: Die Kinder sind ausgezogen und die Eltern möchten in eine kleinere Wohnung wechseln, ein Paar hat erkannt, dass das Haus zu gross geworden ist, oder jemand möchte das gebundene Kapital für den Ruhestand freisetzen. Manchmal ist es auch äusserer Druck: ein neuer Job in einer anderen Region, veränderte finanzielle Verhältnisse oder gesundheitliche Einschränkungen, die einen Umzug in eine rollstuhlgerechte Wohnung notwendig machen. Der Verkauf bietet maximale Freiheit – Kapital wird frei, Verpflichtungen fallen weg. Wichtig: Im Kanton Solothurn fällt die Grundstückgewinnsteuer an – sie kann aber aufgeschoben werden, wenn Sie innert zwei Jahren eine Ersatzliegenschaft erwerben. Wie ein solcher Prozess in der Praxis aussieht, zeigen wir in unserer Fallstudie zum Umbau eines Einfamilienhauses.

Eigenheim vererben oder verschenken – zu Lebzeiten oder per Testament

Das eigene Zuhause hat einen hohen emotionalen Stellenwert. Viele Eigentümer möchten, dass die Liegenschaft in der Familie bleibt – sei es durch Vererbung nach dem Tod oder als Schenkung zu Lebzeiten. Eine frühzeitige Weitergabe hat den Vorteil, dass die Kinder zu einem Zeitpunkt unterstützt werden, an dem sie das Kapital wirklich benötigen. Ausserdem lässt sich die Grundstückgewinnsteuer bei familieninterner Weitergabe über lange Zeit reduzieren. Auf der anderen Seite stehen mögliche Konflikte unter Geschwistern und der teilweise Verlust finanzieller Freiheit. Wer das Eigenheim vererben oder verschenken möchte, sollte frühzeitig rechtliche und steuerliche Fragen klären. Die offiziellen Informationen zu Immobilie verkaufen oder verschenken in der Schweiz bieten eine gute erste Orientierung.

Eigenheim vermieten als Übergangslösung

Wer noch nicht entschieden hat, ob er das Eigenheim verkaufen oder vererben möchte, denkt manchmal über eine Zwischenvermietung nach. Fachleute empfehlen jedoch, die Vermietung auf maximal ein Jahr zu beschränken. Als Vermieter übernehmen Sie Pflichten gegenüber den Mietern, Mieterträge werden zum steuerpflichtigen Einkommen gerechnet, und die emotionale Bindung ans Objekt verlängert sich. Eine dauerhaft attraktivere Option ist oft die Einliegerwohnung im Einfamilienhaus – damit bleibt ein Teil des Hauses vermietbar, während Sie selbst darin wohnen bleiben. Weitere Gedanken dazu finden Sie in unserem Beitrag Eigenheim im Alter: umbauen, vermieten oder verkaufen.

Eigenheim verkaufen, vererben oder vermieten: Vor- und Nachteile im Vergleich

  • Verkauf – Vorteile: Maximale Liquidität, klarer Schnitt, keine weiteren Verpflichtungen. Wohnungsgrösse lässt sich neu dem Bedarf anpassen.
  • Verkauf – Risiken: Grundstückgewinnsteuer fällt an. Bei ungünstigem Timing auch Verlust möglich. Den Steuerrechner des Kantons Solothurn nutzen für eine Vorschau.
  • Vererben / Schenkung – Vorteile: Immobilie bleibt in der Familie, emotionale Kontinuität, Steuer wird aufgeschoben oder reduziert.
  • Vererben / Schenkung – Risiken: Konflikte unter Erben möglich, eigene Liquidität wird reduziert, rechtliche Planung notwendig.
  • Befristete Vermietung – Vorteile: Immobilie bleibt Eigentum, Rückkehr bleibt möglich, Mieteinnahmen decken laufende Kosten.
  • Befristete Vermietung – Risiken: Verwaltungsaufwand, Mieterschäden, Mieterträge als steuerpflichtiges Einkommen, nur als kurzfristige Lösung empfohlen.

Die Entscheidung, das Eigenheim zu verkaufen, zu vererben oder zu vermieten, ist individuell – es gibt keine universell richtige Antwort. Entscheidend sind Ihre finanzielle Situation, Ihre familiären Verhältnisse und Ihr Zeithorizont. Schauen Sie sich gerne unsere realisierten Projekte an und überzeugen Sie sich, wie wir Eigentümer in solchen Situationen begleiten. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung – wir sind für Sie da.